Eine Frage des Vertrauens.
Im Rahmen eines kostenlosen kurzen Erstgesprächs wird zunächst grob der Sachverhalt bzw. der Inhalt und die Zielsetzung der Beauftragung geklärt. Auf Basis dieses Erstgespräches kann dann ein erstes Konzept der weiteren Vorgangsweise entworfen werden.
Sollten Sie sich dann entschließen, unsere Kanzlei mit Ihrer Causa zu beauftragen, werden die Honorarfrage und alle weiteren Modalitäten besprochen. Dadurch wissen Sie was auf Sie zukommt und haben einen genauen Überblick über die Kosten.
Die wichtigsten Informationen zur Kostenfrage finden Sie in der Informationsbroschüre "Mein Recht ist kostbar."